Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Ideal-Telekommunikation, Holzstr. 8, 72622 Nürtingen.
Unsere Angebote, die Auftragsannahme und alle Lieferungen unserer Produkte (nachfolgend ‚Produkte‘) erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden allgemeinen Verkaufsbedingungen unter Ausschluss entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Kunden.
1.)
Angebot/Auftragsbestätigung
(1) Unsere Angebote sind freibleibend.
2.)
Lieferung
(1) Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen sonst von uns nicht vertretenden Hindernissen, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind. Für ein Verschulden unserer Lieferanten stehen wir nicht ein.
(2) Wir sind zur Teillieferung berechtigt.
(3) Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Kunden über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wenn wir sonstige Leistungen z. B. Versendung oder Anlieferung und Aufstellung übernommen haben oder bei Nachlieferung oder Nachbesserungen. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
3.)
Versand/Versicherung
Der Versand erfolgt stets durch ein Transportmittel unserer Wahl und auf Risiko des Empfängers. Die Ware wird von uns auf Wunsch transportversichert.
4.)
Preise/Zahlungsbedingungen
(1) Unsere Preise verstehen sich, soweit nichts anders vereinbart, ab Offenburg ausschließlich Verpackung.
(2) Alle Zahlungen sind sofort bei Auslieferung ohne jeden Abzug rein netto in bar zu leisten. Bei verspäteter Zahlung werden, ohne dass es einer vorausgehenden Mahnung bedarf, Verzugszinsen von 6 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank geschuldet, es sei denn, der Kunde weist eine erheblich geringere Belastung nach. In besonderen Fällen kann Vorauskasse verlangt werden.
5.)
Gewährleistung
(1) Weisen die gelieferten Waren Mängel auf oder fehlen ihnen zugesicherte Eigenschaften, so erfolgt nach unserer Wahl kostenlose Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung. Lassen wir eine uns gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen, ohne Ersatz geliefert oder den Mangel behoben zu haben, oder schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, so kann der Kunde die Anteile der Herabsetzung der Vergütung des Vertrages verlangen. Ausgetauschte Teile werden unser Eigentum.
(2) Die Gewährleistung beträgt bei Neukauf 2 Jahre (gilt nicht bei Selbstverschulden wie Mechanische beschädigungnen, Fall- oder Stoßschaden, unsachgemäße Handhabung – Reparatur versuch, Feuchtigkeits oder Flüssigkeitsschaden) beginnend mit der Anlieferung.
(3) Eine Gewährleistung entfällt für Mängel und Schäden, die auf nach Gefahrenübergang eingetretenen, von uns nicht zu vertretenden Umständen beruhen. Insbesondere entfällt die Gewährleistung für Produkte, die vom Kunden entgegen unseren Spezifikationen benutzt, geändert oder erweitert wurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Handlung für den geringfügigen Mangel nicht ursächlich waren.
(4) Jede Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit Mängel nicht unverzüglich – offene Mängel, spätestens binnen 10 Tagen nach Lieferung – schriftlich gerügt werden.
(5) Bei gebrauchten Teilen oder GERÄTEN gewähren wir eine Übernahmegarantie von 90 Tagen, (gilt nicht bei Selbstverschulden wie Mechanische beschädigungen, Fall- oder Stoßschaden, unsachgemäße Handhabung- Reparatur versuch, Feuchtigkeits oder Flüssigkeits schaden) Soweit Mängel nicht innerhalb dieser Zeit schriftlich gerügt werden, ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Diese Regelung ist auch für Neuteile/Geräte zutreffend, wenn Händlerpreise gewährt werden.
(6) Für fehlerhafte Software übernehmen wir keine Gewährleistung.
6.)
Haftung
(1) Zum Ersatz von Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund – auch bei Verzug von
Unmöglichkeit – sind wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Jede Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
(2) Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter und einen Verlust von Daten wird nicht gehaftet.
(3) Etwaige Schadensersatzansprüche sind auf solche Schäden begrenzt, mit deren möglichen Eintritt wir nach den bei Auftragserteilung bekannten Umständen vernünftigerweise rechnen konnten. Eine Haftung besteht nicht, soweit die Produkte entgegen unserer Spezifikationen genutzt oder fehlerhaft bedient werden. Umfeldbedingungen ausgesetzt wurden, die nicht unseren Spezifikationen entsprechen, mit andere Hardware/Software genutzt oder verbunden wurden, die nicht von uns stammen oder autorisiert wurden oder soweit der Kunde angemessene Versorgungsmaßnahmen zur Begrenzung etwaiger Schäden unterlassen hat. Es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände für die geltend gemachten Schäden nicht ursächlich waren.
(4) Soweit Schadensersatzansprüche nach vorstehenden Absätzen ausgeschlossen sind,
umfasst dieser Ausschluss auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter.
(5) Schadensersatzansprüche verjähren sich nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch mit Ablauf eines Jahres der Auslieferung oder Durchführung der mangelhaften Leistung.
7.)
Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Produkt (nachfolgend ‚Vorbehaltsware‘) bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher, auch künftiger Forderungen gegen den Kunden vor.
(2) Der Kunde hat Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für uns zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Haftungsrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit Abschluss dieser Vereinbarung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
(3) Verfügungen hinsichtlich der Vorbehaltsware sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung zulässig. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen bereits verjährt sind. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir sind berechtigt die Vorbehaltsware zu verwerten und uns unter Anrechnung auf die offenen Forderungen aus deren Erlös zu befriedigen.
(4) Soweit der Wert der bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, sind wir auf verlangen des Kunden verpflichtet, nach freier Wahl entsprechend Sicherheiten freizugeben.
(5) Es gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt, gemäß § 455 BGB.
8.)
Exportbeschränkungen
Unser Produkte sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ausschließlich zur Benutzung und zum Verbleib in dem Land bestimmt, das in der Lieferadresse bezeichnet wird. Eine Wiederausfuhr darf nur in Übereinstimmung mit den einschlägigen Vorschriften des deutschen Außenwirtschaftsrechts erfolgen.
9.)
Abtretungsverbot, Aufrechnung und Zurückbehaltung
(1) Die Abtretung von Ansprüchen des Käufers gegen uns, einschließlich etwaiger
Gewährleistungsansprüche, ist ausgeschlossen.
(2) Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden zulässig.
10.)
Sonstiges
(1) Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommt.
(2) Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen oder bestätigter Aufträge bedürfen der Schriftform. Das Erfordernis der Schriftform kann nur durch schriftliche Vereinbarung der Parteien aufgehoben werden.
(3) Diese Vereinbarung unterliegt unter Ausschluss der Haager Einheitlichen Kaufgesetze
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Soweit gem. § 38 ZPO zulässig, ist für alle aus oder im Zusammenhang mit dem umseitigen Auftrag erwachsenen Rechtsstreitigkeiten ausschließlich das Gericht Nürtingen zuständig. Unbeschadet dessen bleiben wir zur Erhebung der Klage oder Einleitung sonstige gerichtlicher Verfahren am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden berechtigt.
11.)
Bundesdatenschutzgesetz
Nach § 26 und § 34 des Gesetzes informieren wir sie, dass wir Daten ihrer Firma, die aus unseren Geschäftsbedingungen stammen – soweit geschäftlich notwendig und im Rahmen des Gesetzes zulässig – im Rahmen der elektronischen Datenverarbeitung speichern.
Nürtingen,den 01.02.03 Ideal-Telekommunikation